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Wirtschaftsstrafrecht

Als Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst unser Beratungsangebot besondere Expertise im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts für Unternehmen, Privatleute und Geschäftsführer. Wir beraten im präventiven Bereich und vertreten Ihre Interessen als Strafverteidiger in Bußgeld- und Wirtschaftsstrafverfahren. Im Bereich des Steuerstrafrechts reicht unser Beratungsspektrum vom Erstellen einer Selbstanzeige bis hin zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegenüber Finanzämtern, Hauptzollämtern und Strafgerichten. Wir unterstützen Sie im Rahmen der Durchsuchung sowie bei der Abwehr einer Vermögensbeschlagnahme. Eine enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater ist selbstverständlich. Zu unserem Beratungsangebot im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zählen folgende Bereiche:

  • Arzt- und Medizinstrafrecht,
  • Verteidigung im Rahmen von § 266a StGB,
  • Arbeitnehmerüberlassung,
  • Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
  • Beratung und Vertretung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes,
  • Strafverteidigung bei Insolvenzdelikten,
  • Betrugsdelikte im Wirtschaftsverkehr,
  • Untreue Straftaten, - Bankrottdelikte,
  • Verletzung der Buchführungspflicht.