Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abwicklung Ihres Unfallschadens. Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des sogenannten „Schadenmanagements“, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden klein zu halten. Wir verstehen uns als Vertreter Ihrer Interessen und setzen Ihre Rechte im Rahmen einer konstruktiven Rechtsberatung gegenüber der Versicherung durch. Unsere Erfahrung zeigt, dass unter Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters deutlich mehr Schadensposten gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren.
Spezialisierte Rechtsberatung bieten wir zu folgenden Fragestellungen an:
Vorteile für den Geschädigten:
Besondere Expertise und spezialisierte Beratung bieten wir zudem als Verteidiger in Verkehrsstrafsachen sowie im Bußgeld und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter der Rubrik "klassisches Strafrecht".