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Verkehrsrecht

Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abwicklung Ihres Unfallschadens. Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des sogenannten „Schadenmanagements“, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden klein zu halten. Wir verstehen uns als Vertreter Ihrer Interessen und setzen Ihre Rechte im Rahmen einer konstruktiven Rechtsberatung gegenüber der Versicherung durch. Unsere Erfahrung zeigt, dass unter Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters deutlich mehr Schadensposten gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren. 

Spezialisierte Rechtsberatung bieten wir zu folgenden Fragestellungen an: 

  • Regulierung des Verkehrsunfalls 
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen 
  • Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen 

Vorteile für den Geschädigten: 

  • Professionelle Schadenaufnahme und Meldung des Schadens gegenüber der Versicherung unter Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen 
  • Rechtliche Beurteilung der Schadensersatzansprüche und etwaiger Schmerzensgeldansprüche 
  • Zentrale Regulierung aller Schadensposten - Vollumfängliche Durchsetzung streitiger Schadenspositionen (Wertminderungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfälle, Haushaltsführungsschäden) 
  • Übernahme der Rechtsanwaltskosten bei Haftpflichtschäden 
  • Vorteile für das Autohaus bzw. den Reparaturbetrieb: 
  • Zentrale Regulierung des Unfallschadens 
  • Direkter Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Regulierung 
  • Zeitnahe Regulierung des Unfallschadens durch Setzung entsprechender Fristen und Fristenkontrolle 
  • Abwehr von Kürzungen 

Besondere Expertise und spezialisierte Beratung bieten wir zudem als Verteidiger in Verkehrsstrafsachen sowie im Bußgeld und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter der Rubrik "klassisches Strafrecht".