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Privates Baurecht

Der Hausbau oder der Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt die Eigentümer mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus ergeben sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich. 

Bauunternehmen und Handwerker beraten und vertreten wir in allen Bereichen des privaten Bauvertragsrechts. Dazu gehören insbesondere Fragen zur Vergütung, Abnahme sowie zur Mängelhaftung nach BGB und/oder VOB/B. 

Zentrale Beratungsfelder auf die wir uns spezialisiert haben, sind: 

  • Abwehr von Mängelansprüchen, 
  • Vergütungsansprüche wegen Verzögerung und Störungen im Bauablauf, insbesondere wenn Ausführungsleistungen, Bauzeiten und Planungs-/Überwachungszeiträume angepasst bzw. geändert werden. 
  • Honorar- und Werklohnansprüche der Architekten und Ingenieure. 

Soweit baubetriebliche Kalkulationen zur Herleitung der Vergütungsansprüche erforderlich sind, arbeiten wir mit den Fachleuten aus dem Baubetrieb Hand in Hand. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch die Honorare der Architekten und Ingenieure sowie die Haftung dieser beiden Berufsgruppen. 

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf sind: 

  • Bauvertrag 
  • Bauträgervertrag 
  • Bauprozess 
  • Beweissicherungsverfahren 
  • Grundeigentum 
  • Nachbarrecht 
  • Werkverträge zum Bauvorhaben 
  • Gewährleistung - Architektenrecht