Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Wir erstellen für Sie Mietverträge oder prüfen den bestehenden Mietvertrag auf seine Verpflichtungen, wie z. B. Schönheitsreparaturen. Außergerichtlich stellen sich für Mieter typischerweise die Fragen nach Mängeln an der Mietsache sowie der Berechtigung zur Mietminderung. Für Vermieter prüfen und setzen wir regelmäßig Mieterhöhungen durch. Weitere Beratungsfelder rund ums Mietverhältnis sind:
Daneben bietet die Miete, insbesondere von Wohnraum und Geschäftsräumen, immer wieder Anlass für Konflikte. Als erfahrene Prozessanwälte erarbeiten wir mit Ihnen Strategien zur Konfliktlösung. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht zu erzielen, setzen wir Ihre Rechte notfalls gerichtlich durch. Wohnungseigentümerrecht Weiter bieten wir spezialisierte Beratung zu allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts. Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften außergerichtlich und gerichtlich. Typische Beratungsfelder sind:
Besondere Expertise bietet die Kanzlei darüber hinaus in der WEG- und Wohnungsverwaltung. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu unter der Rubrik "Immobilien".