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Handelsrecht

Wir beraten Handwerker sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu sämtlichen handelsrechtlichen Fragestellungen. Wir erstellen und prüfen Verträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Hierbei erarbeiten wir auf Basis der Interessen unserer Mandanten passgenaue Lösungsansätze. Typischerweise zählt hierzu die bewusste Steuerung von Haftungsrisiken (z. B. die Verkürzung der Gewährleistungsfristen auf ein Jahr) sowie die Vereinbarung entsprechende Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln. Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung bzw. Überarbeitung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verwendung gegenüber Ihren Kunden und Lieferanten. Typische Beratungsfelder unserer Kanzlei sind:

  • Modifikationen in Bezug auf das Verschulden,
  • Verkürzung der Gewährleistungs- und Verjährungsfrist,
  • Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln, Schiedsvereinbarungen,
  • Vertragsstrafe,
  • Pauschalisierung/Begrenzung etwaiger Schadensersatzansprüche,
  • Ausgleichsansprüche und Provisionen von Handelsvertretern. 

Weiter beraten und vertreten wir Ihre Interessen bei der Konfliktlösung. Typische Beratungsfelder im Rahmen handelsrechtlicher Streitigkeiten sind:

  • Forderungsdurchsetzung im außergerichtlichen und im gerichtlichen Bereich,
  • Abwehr von Ansprüchen aus handelsrechtlichen Verträgen im B2B-Bereich,
  • Prozessführung im Handelsrecht (Kammer für Handelssachen),
  • Streitigkeiten mit Handelsvertretern. 

Schließlich verfügen wir bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen über besondere praktische Erfahrung. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien und setzten diese gerichtlich und außergerichtlich gegenüber dem Insolvenzverwalter durch.