Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie von der Gründung über die Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen bis hin zu Gesellschafterstreitigkeiten.
Wir besprechen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die innergesellschaftlichen Strukturen in Form von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und/oder Geschäftsordnungen. Hierbei beziehen wir die Schnittstellen zu verwandten Rechtsgebieten, wie dem Familien- und Erbrecht mit ein und beraten Sie bei der Schaffung entsprechender Eheverträge und/oder (Unternehmer-)Testamente. Gleichermaßen berücksichtigen wir die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen bei unseren Überlegungen. Hierbei verstehen wir uns nicht als Steuerberater, sondern erarbeiten gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater passgenaue Lösungsansätze.
Weiter beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen in Bezug auf laufende Geschäftsführungsangelegenheiten und zu haftungsrechtlichen Fragestellungen. Auf Wunsch erstellen wir eine Risikobeurteilung und erarbeiten entsprechende Handlungsempfehlungen.
Schließlich zählt die Konfliktlösung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und/oder der Gesellschaft sowie mit Geschäftsführern zu unseren Kernkompetenzen.
Typische Beratungsfelder unserer Kanzlei sind: