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Familienrecht

Trennung und Scheidung bedeuten leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich sehr nahe standen. Um hier weitreichende Konflikte rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zum Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht - hier lassen sich durch anwaltlichen Rat unnötige Konflikte vermeiden. Sofern es Regelungen bedarf, die Kinder betreffen, ist besonderes Fingerspitzengefühl erforderlich. 

Gerade im Familienrecht wird daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes benötigt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für das seelische Befinden der Mandanten. Gerne erarbeiten wir mit hoher Sozialkompetenz Lösungen für Ihre Situation, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientieren. 

Im Interesse aller Beteiligten streben wir eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung an. Erst wenn sich die Gegenseite gegenüber berechtigten Forderungen sperrt, regen wir die Konfliktlösung vor Gericht an. 

Unser spezialisiertes Beratungsspektrum erstreckt sich auf folgende Bereiche des Familienrechts:

  • Eheverträge, 
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften, 
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen, 
  • Zugewinnsausgleich, 
  • Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen, 
  • Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, 
  • Unterhaltsrechtliche Fragestellungen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche), 
  • Sorge- und Umgangsrecht.